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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Berlin: Zur Rechtswidrigkeit von Apple’s Datenschutz-Klauseln

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 30.04.2013, Az.: 15 O 92/1 entschieden, dass insgesamt acht Datenschutz-Klauseln von Apple nicht mit deutschem Recht vereinbar sind.

Die von Apple verwendete „Datenschutz-Vereinbarung“ gegenüber Verbrauchern hielten einer AGB-Inhaltskontrolle nicht statt. Die einzelnen Klauseln befassten sich v.a. mit dem Erheben sowie der Nutzung personenbezogener Daten von Kunden.

Das Berliner Gericht bewertete die verwendeten vorformulierten Vertragsbedingungen als wettbewerbswidrig. Beispielhaft hierzu Klausel 3; diese lautete: “ (…) Apple und seine verbundenen Unternehmen können diese personenbezogenen Daten untereinander austauschen und sie nach Maßgabe dieser Datenschutzvereinbarung nutzen. Sie können solche Daten auch mit anderen Informationen verbinden um unsere Produkte, Dienstleistungen, Inhalte und Werbung anzubieten oder zu verbessern.“

Nach Ansicht des Gerichts ist die Klausel wettbewerbswidrig. Sie differenziere nicht zwischen unterschiedlichen Datenbeständen. Umfasst seien sowohl Daten, die der Verbraucher im Rahmen eines Bestellprozesses übermittelt, als auch die Daten der Nutzung eines Telemediendienstes. Damit stelle die Klausel eine globale Einwilligung in Datenverarbeitungsprozesse dar, ohne dass der Umfang der Einwilligung dem Verbraucher hinreichend transparent gemacht worden sei.

Eine andere Klausel (Nr. 4) benannte den genauen Zweck der Datenerhebung nicht. Außerdem sei für den Verbraucher nicht ersichtlich gewesen, auf welche Weise Apple die gewonnen Kundendaten nutzen werde. Dies verstoße gegen § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 4, 4a BDSG, §§ 12, 13, 14 TMG.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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