Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung APW für den Film „Der Plan“
Abmahnende Kanzlei: Auffenberg Petzold Witte
Rechteinhaber: Universal Pictures International Germany GmbH
Betroffenes Werk: Der Plan
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Ob und inwieweit die Ansprüche tatsächlich bestehen ist jeweils eine Frage des Einzelfalls; auch bei einer unterstellten Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die ermittelte Rechtsverletzung halte ich die angesetzten Beträge jedoch – trotz des Hinweises darauf, dass es sich um ein Vergleichsangebot handeln solle – für zu hoch. Von einer sofortigen Zahlung ist daher abzuraten. Insbesondere sollte auch nicht eine nur teilweise Zahlung vorgenommen werden, ohne die Angelegenheit umfassend geprüft zu haben.
Hinsichtlich dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch dürfte in der Regel aus Gründen der Kostenvermeidung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Keine Verwendung sollte indes das beigefügte Muster der abmahnenden Rechtsanwälte finden, da dessen Formulierung – so auch schon mehrfach von den Gerichten entschieden – als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden kann.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.