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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Evil Angel – Buttsex Nymphos 2

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht im Auftrag von John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Die vorliegende Abmahnung betrifft „Evil Angel – Buttsex Nymphos 2“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach Filesharing

Abmahnende Kanzlei: CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel

Betroffenes Werk: Evil Angel – Buttsex Nymphos 2

Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Deswegen erhält er zunächst einmal das Abmahnschreiben.

Mit Erhalt der Abmahnung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern zunächst Ruhe bewahren und die erhobenen Ansprüche in Ruhe prüfen bzw. prüfen lassen.

Vorab muss gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig in den Bereich Abzocke oder Betrug fällt. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprüche aber auch vom Umfang her angemessen sind.

Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Je nach Einzelfall ist der Zahlungsanspruch unter Umständen gar nicht oder jedenfalls nicht in dem geltend gemachten Umfang gegeben.

Zusätzlich zu den Zahlungsansprüchen steht ein Unterlassungsanspruch im Raum, der deutlich wichtiger ist. Denn Unterlassungsansprüche sind in rechtlicher und finanzieller Hinsicht an deutlich schwerwiegendere Folgen geknüpft.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

In finanzieller Hinsicht wirkt sich der Unterlassungsanspruch zunächst einmal deswegen aus, weil er für den hohen Gegenstandswert verantwortlich ist. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier Kosten auslösen, die sogar den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen – ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Losgelöst von der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers kann daher durchaus empfehlenswert sein, die Unterlassungsansprüche zu erfüllen, rein vorsorglich, um Kostenrisiken im Bereich mehrerer tausend Euro auszuschließen.

Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung führt zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich für die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es könnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklärung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden.

Da jede Unterlassungserklärung für einen Einzelfall formuliert werden muss, sollte ein Anwalt die Erstellung der Erklärung übernehmen.

Nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geht es nur noch um den Zahlungsanspruch. Die bloße Zahlung auf eine Forderung führt nicht dazu, dass sie damit anerkannt wird. Gleichwohl sollte aber der Zahlungsanspruch nicht ungeprüft erfüllt werden.

Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen raten wir grundsätzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unnötige Risiken ein.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer