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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen „Automata“

Uns liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vor. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Betroffen ist der Film „Automata“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Betroffenes Werk: Automata

Abmahnung und Urheberrechtsverletzung: Was ist zu tun?

Häufiges Missverständnis ist, dass die Abmahnung das unerlaubte Herunterladen der Datei betrifft. Tatsächlich geht es genau um den umgekehrten Fall: eine Datei soll ohne Erlaubnis des Rechteinhabers über einen bestimmten Internetanschluss verbreitet worden sein.

Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Diese Vermutungshaftung ist immer der Ausgangspunkt und es kommt nach Erhalt einer Abmahnung immer darauf an, ob eine Entkräftung möglich ist.

Aus dieser Ausgangslage heraus resultieren die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche: ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch.

Schadenersatz, die Ersattung von Aufwendungen und angefallenen Anwaltskosten stehen nicht im Mittelpunkt der Abmahnung. Bedeutender ist der geltend gemachte Unterlassungsanspruch.

Zu den Zahlungsansprüchen

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.

Häufig werden Abmahnungen gleich Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung beigefügt. Es gibt aber auch Fälle, in denen ganz bewusst kein Formulierungsvorschlag für eine solche Erklärung beigefügt ist.

Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was Sie jetzt tun müssen

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  • Keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer