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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung der Kanzlei FAREDS für Offshore Music: York – On The Beach

Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: Offshore Music Ltd.

Betroffenes Werk: York – On The Beach

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch

Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelmäßig anhören müssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings übersehen, dass – trotz der Frage ob die geforderten Beträge in jedem Fall angemessen sind – durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bedürfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschbörsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.

Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrlässig bezeichnet werden.

Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer