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Abmahnung der The New York Times Company wegen unerlaubter Bildnutzung im Internet
Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen zur Bearbeitung vorgelegt. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden in solchen Fällen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt. Zudem wird in velen Fällen auch Schadenersatz gefordert.
In einem aktuellen Fall geht es um eine Abmahnung durch die The New York Times Company, die als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Lichtbild eine Abmahnung hat aussprechen lassen.
Abmahnung im Urheberrecht – Überblick
Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.
Ansprüche einer Abmahnung
Normalerweise werden mit einer Abmahnung verschiedene Ansprüche verfolgt.
Vorrangig geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Bei Bestehen das Anspruch kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.
Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Hier geht es darum, dass derjenige, der eine Abmahnung ausspricht oder aussprechen lässt, die entstandenen Kosten ersetzt verlangen kann. Daneben können Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz erhoben werden.
Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch
Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.
Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher eine weitreichende Bedeutung.
Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Anspruch auf verschiedene Zahlungen sind. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.
Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.
Je nach Sachlage kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, oder aber auch eine gerichtliche Klärung, sinnvoll sein. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftreagen. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.
Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten
Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.
- Rufen Sie nicht bei Gegner an oder nehmen Sie sonst Kontakt mit ihm auf, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
- Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
- Notieren Sie die gesetzten Fristen
- Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!
Nach Erhalt einer Abmahnung helfe ich Ihnen gerne weiter.