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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

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Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – FAREDS – Grow up with me

Derzeit hat die Malibu Media LLC die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beauftragt. Zu den erhobenen Ansprüchen gehören wie üblich ein Unterlassungs- sowie diverse Zahlungs- und Schadenersatzansprüche. In dem Abmahnschreiben geht es um „Grow up with me“.

Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: Malibu Media LLC

Betroffenes Werk: Grow up with me

Über die Abmahnung

Ausgangspunkt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass der Anschlussinhaber Täter der Rechtsverletzung ist und für alle Rechtsverletzungen über seinen Internetanschluss einstehen zu habe.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen.

Der Erfahrung nach können wir ausschließen, dass Abmahnungen der beschriebenen Art Betrug oder Abzocke sind. Der jeweils betroffene Rechteinhaber darf sich durchaus gegen die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet zur Wehr setzen. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprüche aber auch vom Umfang her angemessen sind.

Der üblicherweise erst einmal wahrgenommene Zahlungsanspruch mag von der Höhe her erschreckend wirken, ist aber nicht das Hauptproblem der Abmahnung. Die Beträge erreichen oft mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Denn der Zahlungsanspruch kann im Einzelfall nicht oder nur teilweise zustehen.

Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.

In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.

Aufgrund des hohen Gegenstandswertes eines Unterlassungsanspruches – der zumindest im gerichtlichen Verfahren auch nach der Gesetzesänderung durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nach wie vor gilt – ist dieser aber auch in finanzieller Hinsicht beachtenswert. Die hohen Gegenstandswerte in Unterlassungsverfahren sind der Grund, weshalb sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten ebenfalls eher hoch ausfallen, sobald es um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung geht. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann daher – lösgelöst von der Frage der Verantwortlichkeit – schon deswegen sinnvoll sein, weil damit hohe Kostenrisiken vermieden werden können.

Beachten Sie aber, dass Sie in keinem Fall die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung führt bei falscher bzw. zu weiter Formulierung oft zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich für die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es könnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklärung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte aber immer einem erfahrenen Anwalt überlassen werden, schon aufgrund ihrer weitreichenden rechtlichen Wirkungen.

Erst jetzt sollte sich das Augenmerk auf den Zahlungsanspruch richten. Abzuraten ist im Regelfall von einer vollständigen Begleichung der Zahlungsforderung.

Für viele Abgamahnte stellt sich die Frage, ob sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts rechnet. Natürlich verursacht die Beauftragung eines eigenen Anwalts Kosten, also das Honorar. Abgemahnte müssen aber immer bedenken, dass sie von einer hochspezialisierten Kanzlei angeschrieben wurden. Ein Vorgehen ohne Anwalt ist, jedenfalls wenn der Empfänger der Abmahnung nicht selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt, schlicht fahrlässig. Hier passieren so gut wie immer Fehler, die vermeidbar sind. Anwaltliche Beratung ist daher immer auch aus Kostensicht sinnvoll.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer