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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

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Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

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Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

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Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – FAREDS – Model Couple

Die Malibu Media LLC lässt vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen zivilrechtlich verfolgen. Zu den geltend gemachten Ansprüchen gehören neben den Schadenersatz- bzw. Rechtsverfolgungskosten auch Unterlassungsansprüche. Betroffen ist „Model Couple“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: Malibu Media LLC

Betroffenes Werk: Model Couple

Rechtlicher Hintergrund

Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen trifft so gut wie immer erst einmal den Anschlussinhaber, da die derzeitige Rechtsprechung vermutet, dieser sei Täter der behaupteten Rechtsverletzung.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst Ruhe bewahrt und verstanden werden, welche Ansprüche tatsächlich im Raum stehen.

Abmahnungen in der beschriebenen Art können nicht einfach als Betrug oder Abzocke bezeichnet werden. Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.

Hauptbestandteil einer Abmahnung ist nicht der jeweilige Zahlungsanspruch, der im Einzelfall durchaus hoch sein kann. Die Beträge erreichen oft mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Je nach Einzelfall ist der Zahlungsanspruch unter Umständen gar nicht oder jedenfalls nicht in dem geltend gemachten Umfang gegeben.

Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Der Unterlassungsanspruch steht sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.

Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Aufgrund des hohen Gegenstandswertes eines Unterlassungsanspruches ist dieser aber auch in finanzieller Hinsicht beachtenswert. Genau aus diesem Grund sind auch Anwalts- und Gerichtskosten schnell in einem Bereich, der in einem Standard-Verfahren erhebliche Kosten verursachen kann. Es kann daher empfehlenswert sein, eine Unterlassungserklärung auch dann abzugeben, wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich ist – nämlich zur Vermeidung von Kostenrisiken.

Auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Raten können wir stattdessen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Dabei ist es in jedem Fall ratsam, die Erklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen.

In einem weiteren Schritt sollte dann der Zahlungsanspruch bewertet werden. Der Kostenpunkt Schadenersatz setzt jeweils ein entsprechendes Verschulden voraus, das aber nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Dann würden noch maximal Anwaltskosten anfallen, bezüglich deren Höhe jedoch durchaus gestritten werden kann.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, so dass ein Vorgehen im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung schon deswegen notwendig, weil Abmahnungen sich nie nach Abgabe nur einer Unterlassungserklärung in Luft auflösen. Der dann folgende Schriftverkehr wird jeden juristischen Laien überfordern und schlimmstenfalls im gerichtlichen Verfahren enden. Deshalb sollte frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Erwägung gezogen werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer