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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – FAREDS – Party Boat

Wieder wurde uns eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Die Malibu Media LLC lässt sich im konkreten Fall von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Abmahnungen beziehen sich häufig auf aktuelle Werke, so auch hier: es geht um „Party Boat“.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechteinhaber: Malibu Media LLC

Betroffenes Werk: Party Boat

Über die Abmahnung

Ausgangspunkt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass der Anschlussinhaber Täter der Rechtsverletzung ist und für alle Rechtsverletzungen über seinen Internetanschluss einstehen zu habe.

Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.

Vorab muss gesagt werden, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig in den Bereich Abzocke oder Betrug fällt. Der jeweils betroffene Rechteinhaber darf sich durchaus gegen die rechtswidrige Verbreitung seiner Werke im Internet zur Wehr setzen. Zu hinterfragen ist aber, ob die Ansprüche jeweils in dem Umfang bestehen, wie sie mit der Abmahnung geltend gemacht werden.

Auch wenn die Summen in der Abmahnungen oft abschrecken, so kann gesagt werden, dass der Zahlungsanspruch nicht Hauptbestandteil der Abmahnung ist. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Aus rechtlicher Sicht können Einwände gegen das Bestehen oder den Umfang des Zahlungsanspruches bestehen.

Zusätzlich zu den Zahlungsansprüchen steht ein Unterlassungsanspruch im Raum, der deutlich wichtiger ist. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.

In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.

Durch das Gesetz gegen unsersiöse Geschäftspraktiken wird zwar der Anteil der erstattungsfähigen Anwaltskosten begrenzt. Allerdings können im Rahmen einer einstweiligen Verfügung oder in einem Unterlassungsklageverfahren deutlich höhere Gegenstandswerte angenommen werden mit der Folge, dass hier dann auch höhere Kostenrisiken im Raum stehen. Die aus einem solch hohen Gegenstandswert folgenden Anwalts- und Gerichtskosten lassen eine Abmahnung schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Es kann daher empfehlenswert sein, eine Unterlassungserklärung auch dann abzugeben, wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich ist – nämlich zur Vermeidung von Kostenrisiken.

Beachten Sie aber, dass Sie in keinem Fall die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Die originale Unterlassungserklärung führt regelmäßig zu einem Schuldanerkenntnis. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese lässt dem Abgemahnten die Möglichkeit, sich gegen den Zahlungsanspruch zu verteidigen.

Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.

In einem zweiten Schritt kann dann der Zahlungsanspruch angegangen werden. Vorsicht ist hier wiederum geboten vor übereilten Zahlungen. Vor allem sollte nicht unter Berufung auf § 97a Abs. 2 UrhG a.F. eine Zahlung in Höhe von 100,- EUR geleistet werden, da die Regelung im Regelfall nicht einschlägig ist.

Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung im Bereich Tauschbörsen-Abmahnungen raten wir grundsätzlich dazu, nur nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnscheeiben zu reagieren. Andernfalls geht der betroffene Anschlussinhaber unnötige Risiken ein.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer