Die Vielzahl an Rechtsverletzungen, die jedes Jahr durch die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen begangen wird,…
Abmahnung für den Film „Live-Report 02“ der BB Video GmbH durch Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte
Rechteinhaber: BB Video GmbH
Betroffenes Werk: Live-Report 02
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:
1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.
2. Feststellen der tatsächlichen Umstände: trifft der Rechtsverstoß zu?
3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?
4. Falls nein: wie soll der Anspruch zurück gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserklärung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden!
5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierfür scheint im Jahr 2011 deutlich höher zu liegen als in den Jahren davor.
Auf das Urheberrecht spezialisierte Anwälte haben Erfahrung mit Fällen der vorbeschriebenen Art und werden Ihnen dabei helfen, richtig zu reagieren.
Gerne können Sie unsere Erstberatung nutzen, um eine knappe Einschätzung für die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall zu erhalten.