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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. geht seit einiger Zeit wegen verschiedener angeblicher Wettbewerbsverstöße gegen Internethändler vor.

Zu den mit der jeweiligen Abmahnung beanstandeten Wettbewerbsverstößen zählen unter anderem folgende Abmahngründe: veraltete und unvollständige Widerrufsbelehrung, wettbewerbswidrige AGB-Klauseln, fehlende Pflichtinformationen zur Vertragstextspeicherung, Information zur Batterieentsorgung, 40-EUR-Klausel, Garantiewerbung, fehlende bzw. fehlerhaft Grundpreisangaben. Die Rechtsgrundlagen finden sich jeweils im UWG und BGB bzw. Nebengesetzen wie z.B. der PAngV.

Bislang bezogen sich alle hier zur Prüfung vorgelegten Abmahnungen auf Verstöße, die im Rahmen des Handels über eBay verwirklicht worden sein sollen.

Auf den ersten Blick wirken die Abmahnungen eher harmlos, zumindest was die Zahlungsforderung angeht. Diese bewegt sich üblicherweise bei 232,05 EUR.

Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Zahlungsforderung nicht das Hauptproblem aus der Abmahnung ist. Vielmehr geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche, zu deren Erfüllung der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (regelmäßig mit einer Vertragsstrafe von 5.100,- EUR) beiliegt. Diese Erklärung sollte unserer Einschätzung nach auf keinen Fall in der geforderten Form abgegeben werden, besser ist hier – sofern der behauptete Rechtsverstoß besteht – die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Die jeweils gesetzten Fristen zur Erfüllung der Ansprüche sind unserer Erfahrung nach regelmäßig eher kurz gesetzt und belaufen sich mitunter nur auf eine knappe Woche.

Ausweislich des Vereinsregisters stammt die Satzung des IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vom 21.05.2010. Das Kennzeichen „IDO“ wurde am 30.11.2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für den Verein als Wortmarke angemeldet.

Nach eigenen Angaben soll der Verein mittlerweile mehr als 1.500 Mitglieder haben – das ist vor allem deswegen von Bedeutung, weil Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG u.a. von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt; ausgesprochen werden dürfen.

Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.

Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:

  • 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
  • 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
  • 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer