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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Kornmeier & Partner EMI Music Germany GmbH & Co. KG Nothing But The Beat von David Guetta feat. Sia

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sind seit einigen Jahren nahezu an der Tagesordnung. Aktuell liegt mir folgende Abmahnung vor:

Abmahnende Kanzlei: Kornmeier & Partner

Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Betroffenes Werk: Nothing But The Beat von David Guetta feat. Sia

Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 EUR

Ob und inwieweit die Ansprüche tatsächlich bestehen ist jeweils eine Frage des Einzelfalls; auch bei einer unterstellten Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die ermittelte Rechtsverletzung halte ich die angesetzten Beträge jedoch – trotz des Hinweises darauf, dass es sich um ein Vergleichsangebot handeln solle – für zu hoch. Von einer sofortigen Zahlung ist daher abzuraten. Insbesondere sollte auch nicht eine nur teilweise Zahlung vorgenommen werden, ohne die Angelegenheit umfassend geprüft zu haben.

Hinsichtlich dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch dürfte in der Regel aus Gründen der Kostenvermeidung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Keine Verwendung sollte indes das beigefügte Muster der abmahnenden Rechtsanwälte finden, da dessen Formulierung – so auch schon mehrfach von den Gerichten entschieden – als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden kann.

Welche Ziele verfolgt die Beratung durch einen Anwalt nach Erhalt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechtes?

Zum einen sollen Sie davor geschützt werden, sich durch die Abgabe einer zu weit gefassten Unterlassungserklärung einer unüberschaubaren Haftung auszusetzen. Gleichzeitig darf die Unterlassungserklärung aber auch nicht zu eng gefasst werden, da andernfalls gerichtliche Verfahren drohen können. Diese sind zeitaufwändig und kostenintensiv.

Auch die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gehört zur typischen Vorgehensweise in Abmahnangelegenheiten.

Darüber hinaus soll die Beratung Ihnen natürlich auch einen Mehrwert bringen: insoweit verfolgen wir mit unserer Beratung auch das Ziel, die geltend gemachten Zahlungsansprüche in jedem Fall entweder vollständig abzuwehren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Die in den Abmahnschreiben enthaltenen Forderungen sind dabei unseres Erachtens in jedem Fall zu hoch bemessen. Selbst bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist daher im Regelfall eine Senkung der Gesamtkosten möglich.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer