Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung nach Streaming durch U+C Rechtsanwälte
Wie der Kollege Karsten Gulden in seinem Blog berichtet, scheint nun tatsächlich eingetreten zu sein, was von vielen lange befürchtet wurde: die erste Abmahnung wegen des Abrufs eines Video-Streams soll ausgesprochen worden sein.
Nach den Angaben des Kollegen soll die Abmahnung von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte Urmann & Collegen stammen, die wegen eines pornographischen Films (Amanda`s Secrets bzw. Miriam's Adventures) die besagte Abmahnung ausgesprochen haben soll. Dieser wurde offenbar auf der Plattform redtube.com gehostet. Auftraggeber soll die Firma „The Archive AG“ sein, die vor dem LG Köln wohl den zugehörigen Auskunftsbeschluss (vertreten durch die Kanzlei) hat erwirken können.
Derzeit ist völlig unklar, wie die Daten ermittelt worden sind. Es melden sich aber nach und nach mehr Betroffene, denen jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung abverlangt wird und die zur Zahlung eines (für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verhältnismäßig geringen) Betrages von „nur“ 250,- EUR aufgefordert werden. Angeblich ginge die Kanzlei von einen Gegenstandswert in Höhe von 1.080,50 EUR aus, aus dem sich Anwaltskosten in Höhe von 149,50 EUR (Geschäftsgebühr) und 20,- EUR Auslagenpauschale ergeben. Daneben werden Ermittlungskosten in Höhe von 65,- EUR und Schadenersatz in Höhe von 15,50 EUR geltend gemacht.
In juristischer Hinsicht sind Abmahnungen wegen Streaming keinesfalls eindeutig (vergleiche hier: Streaming: Legal oder Illegal, https://www.schreiner-lederer.de/urheberrecht/streaming-legal-oder-illegal/) so dass das weitere Vorgehen nach Erhalt einer solchen Abmahnung wohl überlegt sein muss.
Sollte sich bestätigen, dass nunmehr auch wegen Streaming Abmahnungen drohen, so könnte dies zu einer neuen Abmahnwelle führen. Gerade bei TV-Serien und Kinofilmen sind mittlerweile unzählige – rechtlich teilweise fragwürdige – Angebote vorhanden, deren Nutzung sich ggf. als riskant herausstellen könnte.
Denkbar wäre andererseits auch, dass es sich einfach um einen „Marketing-Gag“ handelt – schließlich wäre eine derartige Meldung durchaus geeignet, eine Vielzahl von Nutzern von Streaming-Angeboten abzuhalten, obgleich die Rechtslage hier nicht geklärt ist. Dagegen sprechen aber die recht genauen Angaben zu der Abmahnung, so dass ich es nicht recht glauben mag.