Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Negele Zimmel Greuter Beller – Swingers Orgies 5
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
Rechteinhaber: M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
Betroffenes Werk: Swingers Orgies 5
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Grundsätzlich müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass die Forderungsbeträge im Regelfall nicht das Problem sind, vor das sie mit der Abmahnung gestellt werden. Der Erfahrung nach sind diese Vergleichsbeträge in den allermeisten Fällen unangemessen hoch angesetzt und können selbst in ungünstigen Gestaltungen über Vergleichsverhandlungen reduziert werden. Naturgemäß kommt es hierbei auf die Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite an; da allerdings jeweils die Unterlassung im Vordergrund steht, sollte man grundsätzlich von einer solchen ausgehen können.
Gerade weil aber die Unterlassung im Vordergrund steht, liegt das eigentliche Problem einer Abmahnung stets in der geltend gemachten Unterlassungsforderung. Bereits in der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass die eingeforderten Unterlassungserklärungen oft viel zu weit gefasst waren mit der Folge, dass eine nahezu unüberschaubare Haftung eingeräumt würde. Zudem ist zu bedenken, dass einige Gerichte aus der Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung – rechtlich fehlerhaft – ein Schuldanerkenntnis des ableiten wollen oder wenigstens ein Zeugnis gegen sich selbst.
Um dieses bzw. daraus folgende Probleme zu vermeiden, sollte niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Stattdessen sollte eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der sich der abgemahnten Anschlussinhaber ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich verpflichten sollte, die ihm angelastete Urheberrechtsverletzung in Zukunft nicht zu begehen.
Auf diesem Wege wird zum einen kein Schuldanerkenntnis abgegeben, zum anderen hält sich der abgemahnte Anschlussinhaber sämtliche Möglichkeiten zur Verteidigung gegen den daneben im Raum stehenden Zahlungsanspruch offen.
Gerne werden wir Sie im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken sowie die Kosten einer anwaltlichen Vertretung aufklären.