Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Negele Zimmel Greuter Beller – Wilde Gören von Nebenan
Derzeit hat die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beauftragt. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch ein Unterlassungsanspruch im Raum. Die vorgelegte Abmahnung betrifft den Film „Wilde Gören von Nebenan“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
Rechteinhaber: M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
Betroffenes Werk: Wilde Gören von Nebenan
Worum geht es?
Die Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber des Internetanschlusses, der nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich als Täter einer solchen Rechtsverletzung vermutet wird.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es wichtig, dass Sie die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche zunächst einmal richtig einordnen.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Im Gegenteil ist es verständlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhinden möchten. Anders zu beurteilen ist hingegen die Frage, ob die erhobenen Ansprüche tatsächlich in dem jeweiligen Umfang bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
Mit einer Abmahnung geht es nicht in erster Linie um die teilweise hohen Zahlungsansprüche. Summen mehrerer hundert bis über tausend Euro sind nicht ungewöhnlich, aber eben auch zu hinterfragen. Uns sind durchaus Konstellationen bekannt, in denen die Ansprüche nicht in dem erhobenen Umfang bestehen.
Das Hauptaugenmerk liegt hingegen auf dem Unterlassungsanspruch. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Auf der finanziellen Seite ist der hohe Gegenstandswert des Unterlassungsanspruch anzuführen. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sind daher teure Verfahren die Regel. Vor allem einstweilige Verfügungsverfahren können hier Kosten auslösen, die sogar den Zahlbetrag aus der Abmahnung übersteigen – ohne dass dann über Zahlungsansprüche entschieden wurde. Dieser Punkt ist sodann immer noch zu klären. Zur Vermeidung von Kostenrisiken kann es sich daher anbieten, in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Auf keinen Fall darf aber das übersandte Muster der Gegenseite verwendet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Stattdessen sollte eine sog. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, rein vorsorglich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwozl rechtsverbindlich.
Weil die Unterlassungserklärung an diverse inhaltliche Formalien gebunden ist, sollte sie in jedem Fall von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden.
In einem zweiten Schritt kann dann der Zahlungsanspruch angegangen werden. Abzuraten ist im Regelfall von einer vollständigen Begleichung der Zahlungsforderung.
Grundsätzlich aber gilt: das jeweilige Vorgehen sollte erst im Anschluss an eine anwaltliche Beratung erfolgen, um eine möglichst umfassende und vor allem sinnvolle Verteidigung für den jeweiligen Einzelfall zu ergreifen.