Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung RA Lihl für EuroVideo: Eyeborgs – Nichts ist, wie es scheint
Abmahnungs-News:
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwaltskanzlei Lihl
Rechteinhaber: EuroVideo Bildprogramm GmbH
Betroffenes Werk: Eyeborgs – Nichts ist, wie es scheint
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als Täter/ Teilnehmer, als Störer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gewählt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tatsächlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umständen kann es jedoch auch in Fällen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.
Erste Hilfe für das weitere Vorgehen:
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis, zumindest aber als Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden. Auch von einer sofortigen Zahlung sollte abgeraten werden, da Sie auch mit einer Zahlung (unabhängig davon, ob diese vollständig oder anteilig erfolgt) Ihre Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß einräumen könnten.
Abzuraten ist außerdem von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei, da hier die Gefahr besteht, im telefonischen Gespräch oder einer schriftlichen Stellungnahme die eigene Verteidigungsposition durch das Vorbringen ungeeigneter Argumente zu verschlechtern.
Sie sollten aber in jedem Fall innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. Andernfalls können durch Gerichtsverfahren verursachte Mehrkosten auf Sie zukommen.
Abmahnungen der oben beschriebenen Art werden regelmäßig in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Gerne können auch Sie uns kontaktieren und sich von uns beraten lassen.