Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Rechtsanwalt Gereon Sandhage für Acario UG (haftungsbeschränkt) wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister (LUCID)
Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen gegen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister zur Bearbeitung vorgelegt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in einem solchen Fall übicherweise auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert. Einer kürzlich eingegangenen Anfrage war zu entnehmen, dass Abmahnungen der beschriebenen Art derzeit von der Acario UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen werden, die insoweit den Rechtsanwalt Gereon Sandhage beauftragt hat.
Überblick: Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwändiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.
Die Ansprüche aus einer Abmahnung
Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.
Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Außerdem können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.
Besonders wichtig: Der Unterlassungsanspruch
Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.
Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher insbesondere für Unternehmer eine weitreichende Bedeutung.
Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.
Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung zeigt sich erst, nachdem das Bestehen des angeblichen Rechtsverstoßes geprüft wurde.
Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.
Was Sie jetzt tun müssen
Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.
- In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Suchen Sie einen Anwalt auf
Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.