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Abmahnung Rechtsanwalt Gereon Sandhage für iOcean UG (haftungsbeschränkt) wegen Online-Streitschlichtungsplattform (ODR-Plattform)
Kürzlich wurde mir eine Abmahnung wegen fehlender Angaben zur Online-Streitschlichtungsplattform (ODR-Plattform) zur Bearbeitung vorgelegt. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt. Die Abmahnung wird ausgesprochen von der iOcean UG (haftungsbeschränkt), die sich von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertreten lässt.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.
Die Ansprüche aus einer Abmahnung
Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.
Hauptsächlich geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch dient dazu, ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft zu beenden. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.
Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.
Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Da dem Abmahner aus einer berechtigten Abmahnung keine Kosten bleiben sollen, kann dieser sich an den Rechtsverletzer halten. Weiter gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.
Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch
Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Dies zeigt sich sowohl in rechtlichen als auch finanziellen Auswirkungen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.
Unternehmer müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.
Der Erstattungsanspruch andererseits steht nicht so sehr im Vordergrund. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.
Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?
Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.
Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Dafür sollte ein Rechtsanwalt kontaktiert werden. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren, verbunden mit erheblich höheren Kosten.
Tipps zur weiteren Vorgehensweise
Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.
- Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
- Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
- Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
- Notieren Sie die gesetzten Fristen
- Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch
Ich unterstütze Sie gern.