Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes im Internet zur Bearbeitung…
Rechtsanwalt Sascha Schlösser: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – §13 UrhG Urheberkennzeichnung
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Abmahnung Rechtsanwalt Sascha Schlösser, was tun?
Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt war bereits u.a. für folgende Rechteinhaber tätig:
- Sven Brentrup
- Stefan Schmidt
- Benjamin Thorn
- Peter Smola
- Katharina Scherer
- Petra Bork
- Jorma Bork
- Rolf Bork
Hinweis: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insbesondere dazu dienen, gleich gelagerte Fälle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation über diese zu ermöglichen. Mit dieser Liste ist keine Wertung dahingehend verbunden, dass eventuell ausgesprochene Abmahnungen der Gegner unberechtigt waren. Die Veröffentlichung von Mandantenlisten ist hingegen wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit nicht zulässig.
Der Sache nach geht es regelmäßig um eine Abmahnung wegen Unterlassen der Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG.
Bundesweite Hilfe und Beratung bei Rechtsanwalt Sascha Schlösser Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Rechtsanwalt Sascha Schlösser wird seit einiger Zeit im Auftrag verschiedener Urheber tätig, die die Verbreitung geschützter Lichtbilder oder Lichtbildwerke ohne Urheberkennzeichnung nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) abmahnen lassen. Üblicherweise geht es dabei um Werke, für die dieNutzungsrechte auf Bildplattformen wie fotolia.com oder aboutpixel.de erworben werden können.
Zum einen soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Mit der Abmahnung werden außerdem ein Erstattungsanspruch hinsichtlich Rechtsanwaltskosten sowie ein Lizenzschadensersatzanspruch geltend gemacht.
Regelmäßig wird von Rechtsanwalt Sascha Schlösser in der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000,01 EUR gefordert. Diese Vertragsstrafe wäre im Falle eines Verstoßes unmittelbar an den jeweiligen Rechteinhaber zu zahlen. Daneben werden üblicherweise ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von ca. 800,00 EUR sowie Gebühren aus einem Gegenstandswert von 6.000 EUR gefordert (dies führt zu Anwaltskosten in Höhe von 459,40 EUR netto).
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empfänger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Ansprüche tatsächlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zunächst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen wurde.
Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein, die jedoch nur in abgeänderter („modifizierter“) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Unserer Einschätzung nach bieten Abmahnungen der oben beschriebenen Art durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser einige Angriffspunkte, so dass nach Erhalt der Abmahnung die Ansprüche keinesfalls ungeprüft erfüllt werden sollten.