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Abmahnung – Sasse & Partner – Systemfehler – Wenn Inge tanzt
Abmahnende Kanzlei: Sasse und Partner
Rechteinhaber: Splendid Film GmbH
Betroffenes Werk: Systemfehler – Wenn Inge tanzt
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Aufgrund mehrjähriger Erfahrung ist festzuhalten, dass die normalerweise dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung in keinem Fall abgegeben werden sollte, jedenfalls nicht in der vorgelegten Form. Die Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar und kann daher für den abgemahnten Anschlussinhaber deutlich unangenehmere Folgen haben, als es nach dem Erhalt einer einzelnen Abmahnung den Anschein hat. Vor allem sind die beiliegenden Unterlassungserklärungen in den meisten Fällen viel zu weit gefasst und beziehen sich nicht auf den konkreten Einzelfall. Beispielsweise erstrecken sie sich oft auf das gesamte Werkrepertoire eines Rechteinhabers, also z.B. alle Film- oder Musiktitel, oder es werden schon in der Unterlassungserklärung Zahlungspflichten vereinbart. , die auch dann gelten, wenn der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung gar nicht verantwortlich ist. Es ist offensichtlich, dass derartige Rechtsfolgen für den Anschlussinhaber nachteilig sind.
Aus Gründen der Kostenvermeidung muss trotzdem in jedem Fall auf eine Abmahnung reagiert werden. Deshalb kann es sich anbieten, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen. Diese sollte aber nur durch einen Rechtsanwalt formuliert werden, da die Wirkung einer abgegeben Unterlassungserklärung nicht unterschätzt werden sollte. Jede Unterlassungserklärung zielt auf einen grundsätzlich lebenslang bindenden Unterlassungservertrag ab, wobei in dem Fall, dass gegen den Vertrag verstoßen wird, auch eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen wäre. Schon deswegen sollten auf keinen Fall Muster aus dem Internet verwendet werden, deren Rechtsfolgen für Nicht-Juristen schlicht nicht erkennbar sind.
Soweit es auf der anderen Seite um den geltend gemachten Zahlungsanspruch geht, kann eine vom Unterlassungsanspruch losgeslöste Betrachtung erfolgen. Unserer Einschätzung nach bietet es sich an, diesen in jedem Fall zumindest der Höhe nach zu bestreiten. Denn die geforderten Summen weichen im Regelfall erheblich von dem ab, was selbst bei einer unterstellten Verantwortlichkeit tatsächlich angemessen wäre.
Erste Hilfe für das weitere Vorgehen:
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis, zumindest aber als Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden. Auch von einer sofortigen Zahlung sollte abgeraten werden, da Sie auch mit einer Zahlung (unabhängig davon, ob diese vollständig oder anteilig erfolgt) Ihre Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß einräumen könnten.
Abzuraten ist außerdem von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei, da hier die Gefahr besteht, im telefonischen Gespräch oder einer schriftlichen Stellungnahme die eigene Verteidigungsposition durch das Vorbringen ungeeigneter Argumente zu verschlechtern.
Sie sollten aber in jedem Fall innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. Andernfalls können durch Gerichtsverfahren verursachte Mehrkosten auf Sie zukommen.
Abmahnungen der oben beschriebenen Art werden regelmäßig in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. Gerne können auch Sie uns kontaktieren und sich von uns beraten lassen.