Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Sasse und Partner: The Walking Dead
Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg versendet derzeit im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an der Serie „The Walking Dead“. Abgemahnt werden Folgen sowohl der ersten als auch aktuell zweiten Staffel der Serie. Üblicherweise ist die erhaltene Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versehen. Außerdem wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von regelmäßig 800,- EUR zur Abgeltung aller geldwerten Ansprüche zu begleichen.
In den meisten Fällen ist der Abgemahnte zunächst über den geltend gemachten Forderungsbetrag erschrocken. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass dieser nicht das primäre Ziel ist, das mit der Abmahnung verfolgt wird. Hauptbestandteil ist der Unterlassungsanspruch, der u.a. die regelmäßig hohen Gebührenstreitwerte nach sich zieht.
Aus diesem Grund kann es empfehlenswert sein, den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch dann zu erfüllen, wenn dieser eigentlich gar nicht gegeben ist. Allerdings sollte hier sehr genau auf das „Wie“ der Erfüllung geachtet werden, um nicht ein Schuldanerkenntnis oder ein Zeugnis gegen sich selbst abzugeben. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vorab mit einem Anwalt zu beraten und nicht ungeprüft Unterlassungs- und Zahlungsansprüche zu erfüllen.
Der Unterlassungsanspruch setzt indessen eine Wiederholungsgefahr voraus. Diese kann grundsätzlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus der Welt geschafft werden. Ein bloßes Abstellen des geltend gemachten Verstoßes ist nicht ausreichend. Allerdings sollte von der Abgabe der originalen Unterlassungserklärung Abstand genommen werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden.
In bestimmten Fällen kann es angezeigt sein, diese auf andere Werke zu erweitern oder vorbeugend Unterlassungserklärungen gegenüber weiteren Rechteinhabern abzugeben.
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