Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Schulenberg & Schenk für den Film „Fleischfotzen“
Abmahnende Kanzlei: Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Video-Aktuell Betriebs GmbH
Betroffenes Werk: Fleischfotzen
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 1.298,00 EUR
Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Ansprüche bestehen oder nicht lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Prüfung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten Fällen für beide Seiten tragbare Lösungen gefunden werden können.
Grundsätzlich sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung erforderlich, aber auch ausreichend.