Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung „Strobo Pop“ durch FAREDS
Erneut wurde in unserer Kanzlei eine Abmahnung zur Prüfung vorgelegt:
Abmahnende Kanzlei: FAREDS aus Hamburg
Rechteinhaber: Geto Gold Musikverlag GbR
Betroffenes Werk: Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 EUR
Die Erfahrung hat gezeigt, dass betreffend das oben genannte Werk Mehrfach-Abmahnungen drohen.
Ob und inwieweit die Ansprüche tatsächlich bestehen ist jeweils eine Frage des Einzelfalls; auch bei einer unterstellten Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die ermittelte Rechtsverletzung halte ich die angesetzten Beträge jedoch – trotz des Hinweises darauf, dass es sich um ein Vergleichsangebot handeln solle – für zu hoch. Von einer sofortigen Zahlung ist daher abzuraten. Insbesondere sollte auch nicht eine nur teilweise Zahlung vorgenommen werden, ohne die Angelegenheit umfassend geprüft zu haben.
Hinsichtlich dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch dürfte in der Regel aus Gründen der Kostenvermeidung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Keine Verwendung sollte indes das beigefügte Muster der abmahnenden Rechtsanwälte finden, da dessen Formulierung – so auch schon mehrfach von den Gerichten entschieden – als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden kann.
Gerne können Sie unsere Erstberatung nutzen, um eine knappe Einschätzung für die weitere Vorgehensweise in Ihrem Fall zu erhalten.