Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. – wegen Verstoß gegen Preisangabenverordnung (Grundpreis)
Aktuell werden vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Angabe des Grundpreises auf eBay) sowie der Verletzung von Impressumspflichten nach § 5 TMG versandt.
Abmahnungen durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. sind oft ein größeres Problem als vom jeweils Abgemahnten zunächst angenommen. Tatsächlich fordert der Verein eine verhältnismäßig niedrige Pauschale, diese ist aber nicht der Problem aus der jeweiligen Abmahnung. Vielmehr geht es um die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs, der – wenn er besteht – mit einer Unterlassungserklärung beantwortet werden muss. Hier muss aber genau überlegt werden: eine vorschnelle Unterlassungsverpflichtung birgt auf Lebenszeit finanzielle Risiken in sich, da bei einem zukünftigen Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Nicht selten haben derartige Strafen Höhen von mehr als 5.000,- Euro.
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.
Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.