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Abmahnung von FAREDS für Voltage Pictures LLC wegen „The Zero Theorem“
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht im Auftrag der Voltage Pictures LLC gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Zu den erhobenen Ansprüchen gehören wie üblich ein Unterlassungs- sowie diverse Zahlungs- und Schadenersatzansprüche. In der Abmahnung geht es um den Film „The Zero Theorem“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: Voltage Pictures LLC
Betroffenes Werk: The Zero Theorem
Allgemeine Informationen zu einer urheberrechtlichen Abmahnung
Konkret wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei das fragliche Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden.
Ausgangspunkt der Abmahnung ist die Rechtsprechung des BGH, nach der vermutet wird, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Es ist also zunächst unerheblich, ob der Anschlussinhaber tatsächlich persönlich verantwortlich ist. Aufgrund der Vermutung wird er jedenfalls zunächst als Täter angesehen und muss die Vermutung seiner Haftung entkräften.
Aus dieser Ausgangslage heraus resultieren die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche: ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch.
Soweit es um die Zahlungsansprüche geht muss zunächst gesagt werden, dass diese nicht der Hauptbestandteil der Abmahnung sind. Hauptanspruch aus der Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch.
Anwaltskosten und Schadenersatz
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Im Vordergrund steht immer der Unterlassungsanspruch. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.
Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches ist diese grundsätzlich ein Leben lang binden. Diese Bindung muss auch ernst genommen werden, da bei einem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen wäre.
Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Einige Kanzleien verzichten jedoch bewusst darauf, ein Muster zu übersenden.
Tatsächlich sollte, wenn die Unterlassungsansprüche erfüllt werden müssen, immer nur eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten
Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegner auf
- Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
- Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
- Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Für viele Abgemahnte stellt sich die Frage, ob sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts rechnet. Natürlich verursacht die Beauftragung eines eigenen Anwalts Kosten, also das Honorar. Abgemahnte müssen aber immer bedenken, dass sie von einer hochspezialisierten Kanzlei angeschrieben wurden. Ein Vorgehen ohne Anwalt ist, jedenfalls wenn der Empfänger der Abmahnung nicht selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt, schlicht fahrlässig. Hier passieren so gut wie immer Fehler, die vermeidbar sind. Anwaltliche Beratung ist daher immer auch aus Kostensicht sinnvoll.