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Abmahnung von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Malibu Media LLC wegen „Summertimes Lunch“
Derzeit werden offenbar zahlreiche Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC ausgesprochen. Der Vorwurf bezieht sich auf das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Abmahnungen beziehen sich häufig auf aktuelle Werke, so auch hier: es geht um „Summertimes Lunch“.
Abmahnung wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke
Abmahnende Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechteinhaber: Malibu Media LLC
Betroffenes Werk: Summertimes Lunch
Hinweise zu einer Abmahnung wegen Filesharing
Der Vorwurf aus der Abmahnung ist, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Film, ein Hörbuch, ein Lied oder Musikalbum) unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten wurde.
Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Diese Vermutungshaftung ist immer der Ausgangspunkt und es kommt nach Erhalt einer Abmahnung immer darauf an, ob eine Entkräftung möglich ist.
Die Vermutungshaftung führt sodann zu einem Anspruch auf Unterlassung und verschiedenen Zahlungsansprüchen.
Die geltend gemachten Zahlungsansprüche stehen tatsächlich erst einmal im Hintergrund. Es geht in allererster Linie um den Unterlassungsanspruch.
Die Zahlungsansprüche
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Bedeutung des Unterlassungsanspruchs
Der gleichzeitig geltend gemachte Unterlassungsanspruch hingegen ist das Kernstück der Abmahnung. Dies liegt daran, weil die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen von Unterlassungsansprüchen viel weitreichender sind.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Es kann sein, dass dem Schreiben bereits eine Unterlassungserklärung als Vordruck beiliegt. Es gibt aber auch Fälle, in denen ganz bewusst kein Formulierungsvorschlag für eine solche Erklärung beigefügt ist.
Grundsätzlich sollte – sofern beigefügt – niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, sondern allenfalls eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Was Sie jetzt tun müssen
Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
- Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
- Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
- Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
- Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten
Für viele Abgemahnte stellt sich die Frage, ob sich die Beauftragung eines eigenen Anwalts rechnet. Natürlich verursacht die Beauftragung eines eigenen Anwalts Kosten, also das Honorar. Abgemahnte müssen aber immer bedenken, dass sie von einer hochspezialisierten Kanzlei angeschrieben wurden. Ein Vorgehen ohne Anwalt ist, jedenfalls wenn der Empfänger der Abmahnung nicht selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt, schlicht fahrlässig. Hier passieren so gut wie immer Fehler, die vermeidbar sind. Anwaltliche Beratung ist daher immer auch aus Kostensicht sinnvoll.