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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH wegen “A Roma, Pitbull, R.J. & Play & Skillz – 100% Freaky″
Wieder wurde uns eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Die DigiRights Administration GmbH lässt sich im konkreten Fall von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vertreten. Neben der Geltendmachung von Schadenersatz steht auch ein Unterlassungsanspruch im Raum. Das gegenständliche Werk aus der Abmahnung ist “A Roma, Pitbull, R.J. & Play & Skillz – 100% Freaky″.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Betroffenes Werk: A Roma, Pitbull, R.J. & Play & Skillz – 100% Freaky
Über die Abmahnung
Konkret wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, über seinen Internetanschluss sei das fragliche Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet worden.
In jedem Fall ist Ausgangspunkt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der vermutet wird, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Es ist also zunächst unerheblich, ob der Anschlussinhaber tatsächlich persönlich verantwortlich ist. Aufgrund der Vermutung wird er jedenfalls zunächst als Täter angesehen und muss die Vermutung seiner Haftung entkräften.
Die Vermutungshaftung führt sodann zu einem Anspruch auf Unterlassung und verschiedenen Zahlungsansprüchen.
Die Zahlungsansprüche bilden nicht den Hauptbestandteil der Abmahnung. Der weit wichtigere Anspruch ist der Unterlassungsanspruch.
Die Zahlungsansprüche: Schadenersatz und Anwaltskosten
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Möglicherweise liegt der Abmahnung bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.
Grundsätzlich sollte – sofern beigefügt – niemals die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, sondern allenfalls eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Was Sie jetzt tun müssen
Lassen Sie sich trotz der erhobenen Ansprüche nicht verunsichern, sondern versuchen Sie zunächst, den Sachverhalt zu klären.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegner auf
- Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
- Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
- Notieren Sie die gesetzten Fristen
- Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung
Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, so dass ein Vorgehen im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung schon deswegen notwendig, weil Abmahnungen sich nie nach Abgabe nur einer Unterlassungserklärung in Luft auflösen. Der dann folgende Schriftverkehr wird jeden juristischen Laien überfordern und schlimmstenfalls im gerichtlichen Verfahren enden. Deshalb sollte frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Erwägung gezogen werden.