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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH wegen “ATB feat. Stanfour – Face to Face″
Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der DigiRights Administration GmbH , ausgesprochen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Inhaltlich geht es um „ATB feat. Stanfour – Face to Face“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian
Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
Betroffenes Werk: ATB feat. Stanfour – Face to Face
Rechtlicher Hintergrund
Mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen geht es immer darum, dass das genannte Werk unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers verbreitet worden sein soll.
Ausgangspunkt der Abmahnung ist die Rechtsprechung des BGH, nach der vermutet wird, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.
Diese Vermutungshaftung ist immer der Ausgangspunkt und es kommt nach Erhalt einer Abmahnung immer darauf an, ob eine Entkräftung möglich ist.
Folge der Vermutungshaftung ist, dass gegen den Anschlussinhaber ein Anspruch auf Unterlassung sowie verschiedene Zahlungsansprüche im Raum stehen.
Mit der Abmahnung geht es in erster Linie nicht um die Zahlungsansprüche. Es geht in allererster Linie um den Unterlassungsanspruch.
Zu den Zahlungsansprüchen
Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.
Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch der Abmahnung
Hauptbestandteil einer jeden Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer – grundsätzlich lebenslang bindenden – Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.
Es kann sein, dass dem Schreiben bereits eine Unterlassungserklärung als Vordruck beiliegt. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Abmahnung.
Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.
Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Tipps zur weiteren Vorgehensweise
Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
- Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
- Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
- Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung
Aus dem zuvor gesagten ergibt sich zugleich, dass eine anwaltliche Vertretung nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig ist. Denn Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, die von juristischen Laien nicht überblickt werden kann.