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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH wegen „Martin Garrix – Animals“

Bereits seit mehreren Jahren werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch verschiedene Rechteinhaber verfolgt. Dazu gehört vor allem der Ausspruch von urheberrechtlichen Abmahnungen. Die Ansprüche aus einer solchen Abmahnung richten sich gegen den Anschlussinhaber. In jedem Fall wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Erfüllung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs gefordert. Daneben wird üblicherweise auch eine Zahlung gefordert.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Derzeit werden im Namen der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Abmahnungen beziehen sich häufig auf bekannte Werke, so auch hier: es geht um „Martin Garrix – Animals“.

Überblick zur Abmahnung

Abmahnende Kanzlei: Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH

Betroffenes Werk: Martin Garrix – Animals

Die Abmahnung zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen

Abmahnungen sollen allgemein dazu führen, dass ein rechtswidrige Verhalten für die Zukunft abgestellt wird. Im Bereich der Abmahnungen wegen Rechtsverstößen gegen das Urheberrecht in Tauschbörsen geht es dabei regelmäßig um das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Werden Werke eines Rechteinhabers im Internet ohne dessen Erlaubnis verbreitet, so darf dieser eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen. Es geht hierbei immer um die illegale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Auch wenn hier umgangssprachlich oft gesagt wird, die Abmahnung folge auf das „Herunterladen“: das eigentliche Vorwurf ist im Gegenteil der, dass das Werk „Hochgeladen“, also an andere Nutzer der Tauschbörse weitergegeben wurde. Jeder Download mittels einer Tauschbörsen-Software führt normalerweise dazu, dass die Daten über den eigenen Anschluss auch wieder weiterverbreitet werden.

Die Rechtslage beim Filesharing

Leider muss für den Bereich von Filesharing-Abmahnungen nach wie vor gesagt werden, dass die Rechtsprechung der einzelnen Gerichte recht uneinheitlich ist und daher selbst vermeintlich einfache Sachverhalte nicht immer sicher beurteilt werden können. Einige Verfahren sind bereits bis vor den BGH gelangt, der dann zumindest teilweise für eine Klärung der Rechtslage sorgte. Der BGH hat insoweit aber auch neue Fragen aufgeworfen, bzw. die Urteile des BGH lassen im Grundsatz verschiedene Wertungen von Sachverhalten zu.

Nach der derzeitigen Rechtsprechung besteht als Ausgangspunkt eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber persönlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen haftet. Diese Vermutung führt dazu, dass jeder Anschlussinhaber – völlig unabhängig von der tatsächlichen Sachlage – auf eine Abmahnung reagieren muss. Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und die Erstattung von Anwaltskosten werden aus Anlass der Vermutungshaftung vom Anschlussinhaber eingefordert. Nur wenn es dem Anschlussinhaber gelingt, die Vermutungshaftung zu entkräften und seiner sog. sekundären Darlegungslast nachzukommen, können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Diese sekundäre Darlegungslast ist das Hauptproblem bei Filesharing-Abmahnungen. Die sekundäre Darlegungslast fordert von dem Anschlussinhaber die Mitteilung eines Sachverhalts, der die Möglichkeit der Tatbegehung durch eine andere Person als möglich erscheinen lässt. Der Umfang der sekundären Darlegungslast ist derzeit umstritten.

Die Zahlungsansprüche

Wenn in einer Abmahnung zugleich Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, dann handelt es sich dabei um Schadenersatz und Kostenerstattungsansprüche. Die Zahlungsforderungen können problemlos mehrere hundert Euro ausmachen. Häufig wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche ein pauschales Vergleichsangebot unterbreitet. Es gilt hier: ohne Prüfung – keine Zahlung. Zur Prüfung gehört dabei natürlich auch, in welchem Umfang die Zahlungsansprüche gerechtfertigt sind. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur gegen den Täter. Kostenerstattung trifft hingegen auch den bloßen Störer. Die Frage danach, ob eine Haftung als Täter oder als Störer (oder gar keine Haftung) besteht, sollte durch einen Rechtsanwalt beurteilt werden.

Der Unterlassungsanspruch

Mit dem Schreiben wird zugleich ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der in jedem Fall als Hauptbestandteil der Abmahnung angesehen werden muss. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.

Rechtlich gesehen kommt hier ein Unterlassungsvertrag zustande, aus dem bei einem erneuten Verstoß auch eine Vertragsstrafe folgen würde. Solche Vertragsstrafen können durchaus mehrere tausend Euro betragen.

Unter Umständen ist dem Schreiben bereits eine Vorlage für die Abgabe einer Unterlassungserklärung beigefügt. Einige Kanzleien verzichten jedoch bewusst darauf, ein Muster zu übersenden.

Allerdings: wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, dann sollte diese individuell formuliert werden.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Nach Erhalt der Abmahnung ist die richtige Reaktion daher vor allem davon abhängig, wie bezüglich des Unterlassungsanspruchs vorzugehen ist. Hier kommt es vor allem darauf an zu klären, ob der Unterlassungsanspruch überhaupt erfüllt werden muss und falls ja, wie. Es wäre fahrlässig, an dieser Stelle nicht auf die Beratung eines fachkundigen Anwalts zurückzureifen.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Nach richtiger Einordnung des Zahlungsanspruches und des Unterlassungsanspruches kann damit begonnen werden, das Problem zu lösen.

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf
  • Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  • Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  • Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Wie sieht die richtige Verteidigung gegen eine Abmahnung aus?

Im Idealfall können alle Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen werden. Möglich ist das, wenn der Anschlussinhaber sich selbst entlasten kann und zudem die sekundäre Darlegungslast im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erfüllt werden kann. Hier gilt: ohne Haftung des Anschlussinhabers sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zahlungsansprüche entfallen bei nicht gegebener Haftung natürlich auch.

Zusammenfassung für Filesharing-Abmahnungen

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, so dass ein Vorgehen im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ohne anwaltliche Hilfe bestenfalls als risikofreudig bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist eine anwaltliche Beratung bzw. Vertretung schon deswegen notwendig, weil Abmahnungen sich nie nach Abgabe nur einer Unterlassungserklärung in Luft auflösen. Der dann folgende Schriftverkehr wird jeden juristischen Laien überfordern und schlimmstenfalls im gerichtlichen Verfahren enden. Deshalb sollte frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Erwägung gezogen werden.

Wie Sie sich nach Erhalt eines Mahnbescheids oder einer Klage verhalten sollten

Die letzten Jahre haben auch gezeigt: es kann auch zu gerichtlichen Verfahren kommen. Zahlungsansprüche können entweder mit einem Mahnbescheid oder einer Zahlungsklage weiterverfolgt werden, für die Unterlassungsansprüche sieht das deutsche Recht eine Unterlassungsklage vor. Es ist auch nicht unüblich, dass Zahlungsforderungen an Inkassobüros abgegeben werden. Das zeigt, wie wichtig eine fundierte anwaltliche Beratung ist. Im gerichtlichen Verfahren auf einen Rechtsanwalt zu verzichten muss als fahrlässig bezeichnet werden. Zögern Sie hier bitte nicht, sich an einen Anwalt zu wenden: es gilt hier auch, laufende Fristen einzuhalten. Sofern Sie ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung und helfe Ihnen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Ulrich Schreiner und Matthias Lederer