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Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage für komtechnik GmbH wegen Garantiewerbung & Informationspflichten
Im Rahmen einer Mandatsanfrage ist uns bekannt geworden, dass die komtechnik GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, eine Abmahnung wegen Rechtsverstößen im Rahmen der Werbung mit Garantien sowie aufgrund fehlender Informationspflichten (u.a. fehlender Link zur OS-Schlichtungsplattform) hat aussprechen lassen. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Überblick
Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.
Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung
Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.
Vorrangig geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.
Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.
Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Außerdem bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.
Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch
Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.
Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.
Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Auch bei möglicherweise hohen Kosten gilt es hier, die Ansprüche aus der Abmahnung richtig einzuordnen.
Die Reaktion nach einer Abmahnung
Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.
Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.
Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten
Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
- Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
- Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
- Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
- Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch
Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.