Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung von Sasse & Partner für Pink Floyd Music Ltd. wegen „See Emily Play“ der Musikgruppe „Pink Floyd“ (Bootleg)
Folgende Abmahnung wurde uns kürzlich zur Prüfung vorgelegt:
Abmahner: Pink Floyd Music Ltd., Thames House, Portsmouth Road, KT10 09AD Esher, Surrey, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Beauftragte Kanzlei: Rechtsanwälte Sasse & Partner
Wegen: Urheberrechtsverletzung auf eBay durch das Anbieten eines illegal hergestellten Bild-/ Tonträgers „The Best of Beat“ mit der Tonaufnahme „See Emily Play“ der Musikgruppe „Pink Floyd“ (Bootleg)
Forderungen: u.a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten, hier insgesamt: 319,50 Euro
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können. Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.