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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung von Waldorf Frommer für StockFood GmbH

Im Rahmen eines Mandats ist mir eine Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung im Internet zur Bearbeitung übergeben worden. Die Abmahnung stammt von der Stock Food GmbH, die mit dem Ausspruch der Abmahnung die Kanzlei Waldorf Frommer aus München beauftragt hat. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadenersatz und Kostenerstattung verlangt.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Eine solche Abmahnung zielt in erster Linie darauf ab, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und damit nicht unnötig Zeit oder Geld zu investieren.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Abmahnungen im Urheberrecht enthalten normalerweise mehrere Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Neben dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Hier geht es darum, dass derjenige, der eine Abmahnung ausspricht oder aussprechen lässt, die entstandenen Kosten ersetzt verlangen kann. Darüber hinaus gibt es Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Abmahnung und Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Betroffene ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Der Zahlungsanspruch, der neben dem Unterlassungsanspruch erhoben wird, ist dagegen nur ein Teilproblem. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Richtige Reaktion nach einer Abmahnung

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftreagen. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.

  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  • Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer