Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung – Waldorf Frommer – Die Jagd
Die Universum Film GmbH lässt sich unserer Kenntnis nach derzeit von der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten und durch diese Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aussprechen. Mit der Abmahnung werden ein Unterlassungsanspruch sowie Zahlungsansprüche, bestehend aus Schadenersatz und Anwaltskosten, geltend gemacht. Die vorliegende Abmahnung betrifft „Die Jagd“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Universum Film GmbH
Betroffenes Werk: Die Jagd
Filesharing-Abmahnung: So verhalten Sie sich richtig
In nahezu allen uns bekannten Fällen geht die Abmahnung immer erst an den Anschlussinhaber, der als Täter der Rechtsverletzung vermutet wird.
Mit Erhalt der Abmahnung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern zunächst Ruhe bewahren und die erhobenen Ansprüche in Ruhe prüfen bzw. prüfen lassen.
Abmahnungen in der beschriebenen Art können nicht einfach als Betrug oder Abzocke bezeichnet werden. Im Gegenteil ist es verständlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhinden möchten. Zu hinterfragen ist aber, ob die Ansprüche jeweils in dem Umfang bestehen, wie sie mit der Abmahnung geltend gemacht werden.
Der oft hohe Zahlungsanspruch ist nie Hauptbestandteil einer Abmahnung. Die Beträge erreichen oft mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Je nach Einzelfall ist der Zahlungsanspruch unter Umständen gar nicht oder jedenfalls nicht in dem geltend gemachten Umfang gegeben.
Neben dem Zahlungsanspruch steht der Unterlassungsanspruch, der den Hauptbestandteil der Abmahnung bildet. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.
Jeder Unterlassungsanspruch, der mit einer Unterlassungserklärung erfüllt wird, führt zunächst einmal zu einer lebenslangen Bindung an die Erklärung. Diese Bindung muss auch sehr ernst genommen werden, weil bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe zu zahlen ist.
In finanzieller Hinsicht wirkt sich der Unterlassungsanspruch zunächst einmal deswegen aus, weil er für den hohen Gegenstandswert verantwortlich ist. Genau aus diesem Grund sind auch Anwalts- und Gerichtskosten schnell in einem Bereich, der in einem Standard-Verfahren erhebliche Kosten verursachen kann. Wir halten aus diesem Grund für sinnvoll, schon aus Gründen der Kostenvermeidung eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Auf keinen Fall darf aber das übersandte Muster der Gegenseite verwendet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt im Regelfall ein Schuldanerkenntnis dar. Stattdessen sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte aber immer einem erfahrenen Anwalt überlassen werden, schon aufgrund ihrer weitreichenden rechtlichen Wirkungen.
Erst im Anschluss daran sollte auf den Zahlungsanspruch reagiert werden. In den meisten Tauschbörsenfällen greift allerdings § 97a Abs. 2 UrhG nicht, so dass eine Deckelung auf 100,- EUR nicht in Betracht kommt und eine Zahlung in dieser Höhe eher nachteilig wäre.
Aus dem zuvor gesagten ergibt sich zugleich, dass eine anwaltliche Vertretung nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig ist. Denn Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie, die von juristischen Laien nicht überblickt werden kann.