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Abmahnung – Waldorf Frommer – Eragon – Das Erbe der Macht – Christopher Paolini
Die Verlagsgruppe Random House GmbH lässt derzeit durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. In dem Abmahnschreiben geht es um „Eragon – Das Erbe der Macht – Christopher Paolini“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Verlagsgruppe Random House GmbH
Betroffenes Werk: Eragon – Das Erbe der Macht – Christopher Paolini
Worum geht es?
Ausgangspunkt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist, dass der Anschlussinhaber Täter der Rechtsverletzung ist und für alle Rechtsverletzungen über seinen Internetanschluss einstehen zu habe.
Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.
Eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung kann jedenfalls nicht automatisch als Abzocke oder Betrug eingeordnet werden. Im Gegenteil ist es verständlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhinden möchten. Aus rechtlicher Sicht stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang die Ansprüche im Einzelfall bestehen.
Der oft hohe Zahlungsanspruch ist nie Hauptbestandteil einer Abmahnung. Die Beträge erreichen oft mehrere hundert Euro, müssen jedoch stets kritisch hinterfragt werden. Denn der Zahlungsanspruch kann im Einzelfall nicht oder nur teilweise zustehen.
Viel wichtiger ist hingegen der Unterlassungsanspruch. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen von Unterlassungsansprüchen sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht viel weiter.
In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.
Auf der finanziellen Seite ist der regelmäßig sehr hohe Gegenstandswert eines Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen. Dieser ist auch nach der Formulierung des neuen § 97a UrhG zumindest im gerichtlichen Verfahren auf Unterlassung gegeben. Die hohen Gegenstandswerte in Unterlassungsverfahren sind der Grund, weshalb sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten ebenfalls eher hoch ausfallen, sobald es um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung geht. Zur Vermeidung von Kostenrisiken kann es sich daher anbieten, in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Unabhängig von dieser Empfehlung sollte in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die originale Unterlassungserklärung stellt nämlich unter Umständen ein Schuldanerkenntnis dar und hat für den Anschlussinhaber nur nachteilige Folgen. Stattdessen sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Erfahrene Anwälte sollten hierbei im Hinblick auf die korrekte Formulierung der Unterlassungserklärung in Anspruch genommen werden, da nur so teure Gerichtsverfahren sicher vermieden werden können.
Erst im Anschluss daran kann sinnvoll auf den noch offenen Zahlungsanspruch reagiert werden. Der Kostenpunkt Schadenersatz setzt jeweils ein entsprechendes Verschulden voraus, das aber nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Dann würden noch maximal Anwaltskosten anfallen, bezüglich deren Höhe jedoch durchaus gestritten werden kann.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, deren Bestehen im jeweiligen Einzelfall überprüft werden sollte. Beispielsweise, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte begangen wurde, ist zumindest der Schadenersatzanteil des geforderten Betrages zurückzuweisen. Betreffend die Anwaltskosten der Gegenseite können diese niedriger anzusetzen sein als vorgetragen. Schließlich ist auch keineswegs gesagt, dass die angegebene IP-Adresse in jedem Fall ohne Fehler ermittelt worden und dem entsprechenden Anschlussinhaber überhaupt ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Diese und weitere Angriffspunkte sollten zusammen mit einem Anwalt besprochen werden.