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Abmahnung – Waldorf Frommer – Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz – Jörg und Miriam Kachelmann
Erneut wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH zur Prüfung vorgelegt. Begehrt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten. Inhaltlich geht es um „Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz – Jörg und Miriam Kachelmann“.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer
Rechteinhaber: Verlagsgruppe Random House GmbH
Betroffenes Werk: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz – Jörg und Miriam Kachelmann
Zum Hintergrund der Abmahnung
Es besteht grundsätzlich eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.
Nach Erhalt der Abmahnung ist es nicht nur wichtig, die Ansprüche richtig einzuordnen und zu bewerten, sondern vor allem auch Ruhe zu bewahren.
Abmahnungen in der beschriebenen Art können nicht einfach als Betrug oder Abzocke bezeichnet werden. Tatsächlich ist es so, dass die jeweiligen Rechteinhaber sich gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Werke schützen wollen und daher Urheberrechtsverletzungen mit einer Abmahnung verfolgen und verhindern wollen. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die erhobenen Ansprüche aber auch vom Umfang her angemessen sind.
Auch wenn die Summen in der Abmahnungen oft abschrecken, so kann gesagt werden, dass der Zahlungsanspruch nicht Hauptbestandteil der Abmahnung ist. Auch hohe Summen sind nicht ungewöhnlich, jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen. Ob die Ansprüche wirklich in dem behaupteten Umfang bestehen, kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden, allerdings erscheinen die Summen in nahezu allen Fällen unangemessen.
Betroffene sollten den Blick jedoch eher auf den Unterlassungsanspruch richten. Dieser ist nämlich sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund.
In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung – egal in welcher Form diese abgegeben wird – grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.
Aber auch in finanzieller Hinsicht kommt dem Unterlassungsanspruch wegen seines üblicherweise hohen Gegenstandswertes – jedenfalls in Unterlassungsverfahren und bei einer einstweiligen Verfügung – einige Bedeutung zu. Die hohen Gegenstandswerte in Unterlassungsverfahren sind der Grund, weshalb sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten ebenfalls eher hoch ausfallen, sobald es um eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung geht. Zur Vermeidung von Kostenrisiken kann es sich daher anbieten, in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Auf keinen Fall darf aber das übersandte Muster der Gegenseite verwendet werden. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung führt bei falscher bzw. zu weiter Formulierung oft zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich für die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es könnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklärung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden. Man spricht in einem solchen Fall von einer modifizierten Unterlassungserklärung.
Abzuraten ist hier von der Verwendung von Mustern, die den Einzelfall nicht angemessen erledigen. Im Einzelfall sollte immer ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Nach Erfüllung des Unterlassungsanspruches geht es dann noch um den Zahlungsanspruch. Selbst in Fällen, in denen eine vollständige Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß besteht, sollte aber zumindest versucht werden, über den Zahlungsbetrag zu verhandeln.
Die Rechtslage im Bereich des Filesharing unterliegt einer stetigen Fortentwicklung durch die nach wie vor uneinheitliche Rechtsprechung der Gerichte. Es ist hier unbedingt notwendig, anwaltlichen Rat im Einzelfall einzuholen.