Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Melancholia
Aktuelle Filesharing–Abmahnung:
Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Constantin Film Verleih GmbH
Betroffenes Werk: Melancholia
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch
Ein Vorwurf, den sich viele abmahnende Kanzleien regelmäßig anhören müssen, ist der der Abzocke. Dabei wird allerdings übersehen, dass – trotz der Frage ob die geforderten Beträge in jedem Fall angemessen sind – durchaus seitens der Rechteinhaber ein berechtigtes Bedürfnis bestehen kann, gegen Rechtsverletzungen im Internet, insbesondere in Tauschbörsen, vorzugehen. Aus diesem Grund kann nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts nicht einfach davon ausgegangen werden, es handle sich um eine rechtswidrige Massenabmahnung.
Auf die Abmahnung selbst muss daher in jedem Fall reagiert werden, um insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Abmahnschreiben einfach unbeachtet zu lassen, kann nur als grob fahrlässig bezeichnet werden.
Ist der erste Schock nach Erhalt einer solchen Abmahnung erst einmal verdaut, sollte innerhalb der gesetzten Fristen eine umfassende anwaltliche Beratung eingeholt werden.
Gerne können Sie unsere Beratungsanfrage nutzen. Zudem können Sie sich vorab über die Kosten der Beratung informieren.