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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

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(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung – Waldorf Frommer – Taffe Mädels

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Betroffenes Werk: Taffe Mädels

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.

Eine Erfahrung, die sich in den letzten Jahren immer wieder bestätigt hat, ist, dass viele Abgemahnte die Sach- und Rechtslage völlig falsch einschätzen. So machen viele Betroffene schon den grundlegenden Fehler, eine Abmahnung deswegen zu ignorieren, weil sie nicht als Einschreiben, sondern mit normaler Briefpost kam. Das ist aber falsch: das Abmahnschreiben muss weder als Einschreiben ankommen, noch ist die spätere Ausrede hilfreich, man habe das Schreiben nicht erhalten. Grundsätzlich wird, auch beim Versand eines einfachen Briefes, davon ausgegangen, dass dieser den Empfänger erreicht hat. Ignoriert dieser nun die gesetzten Fristen, so kann im ungünstigsten Fall die abmahndene Seite Unterlassungs- und/ oder Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen, so dass schnell Kosten im Raum stehen, die die die ohnehin hohe Forderung aus der Abmahnung übersteigen. Gerade bei Unterlassungsverfahren sind Kosten im Bereich mehrerer tausend Euro eher die Regel als die Ausnahme.

Auch die Behauptung, dass es sich bei einer Abmahnung um reine Abzocke handeln würde oder dass eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche nicht erfolgen würde, weil es sich um Betrug handeln würde, ist falsch. Sicherlich wird man über Bestehen und Umfang der jeweils geltend gemachten Ansprüche streiten können, grundsätzlich ist das Rechtsinstitut der Abmahnung jedoch ein sehr sinnvolles und auch wirkungsvolles Instrument, wenn es um die zukünftige Verhinderung von Rechtsverletzungen geht. Betroffene sollten sich daher immer verdeutlichen, dass es zunächst einmal nicht um die Zahlungsforderung aus der Abmahnung geht, sondern der Unterlassungsanspruch im Vordergrund steht. Aus dieser rechtlichen Wertung können sich auch Angriffspunkte für die Abmahnung ergeben, wenn z.B. der Abmahner durch die falsche Geltendmachung bzw. Gewichtung der Ansprüche zu verstehen gibt, dass es ihm in erster Linie um die Zahlung geht.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer