Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch U+C Rechtsanwälte für den Film „Will Steiger bumst Sankt Petersburg“
Aktuell werden Abmahnungen für das nachfolgend genannte Werk versandt:
Abmahnende Kanzlei: U+C Rechtsanwälte
Rechteinhaber: Magmafilm GmbH
Betroffenes Werk: Will Steiger bumst Sankt Petersburg
Geltend gemachte Ansprüche: Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch in Höhe von 650,00 EUR
Offensichtlich werden bei der Kanzlei U+C Rechtsanwälte derzeit ältere Datensätze abgearbeitet. In der letzten Woche sind zahlreiche Abmahnungen betreffend das oben genannte Werk in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt worden. Interessant dabei: in jedem Fall lag der angebliche Tatzeitpunkt mindestens ein Jahr zurück. Meines Erachtens lässt sich in einem solchen Fall durchaus darüber nachdenken, ob zumindest die in der Abmahnung enthaltenen Zahlungsansprüche nicht aus diesem Grund als rechtsmissbräuchlich ansehen werden könnten. Denn immerhin ist der Unterlassungsanspruch ein sog. dringlicher Anspruch, d.h. dem Rechteinhaber sollte an einer schnellstmöglichen Durchsetzung gelegen sein – auch im Wege einer eigenen Schadensminderungspflicht.
Die in nahezu allen Abmahnangelegenheiten pauschal geltend gemachte Zahlungsforderung besteht zum einen aus Anwalts- und Ermittlungskosten sowie einem Anspruch auf Schadenersatz. Je nachdem, ob eine Haftung als Täter/ Teilnehmer, als Störer oder gar keine Haftung gegeben ist, sollte das weitere Vorgehen gewählt werden. Auch betreffend den Unterlassungsanspruch sollte in erster Linie darauf abgestellt werden, ob tatsächlich eine Verantwortlichkeit im Raum steht. Unter Umständen kann es jedoch auch in Fällen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich nicht besteht, empfehlenswert sein, diesen rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.
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