Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Abmahnung – Wettbewerbszentrale Büro München – wegen Verletzung der Impressumspflicht § 5 TMG
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale München wegen der Verletzung der Impressumspflicht § 5 TMG (Fehlen der Anbieterkennzeichnung) vor. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Aufwandspauschale.
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.
Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.