Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch…
Abmahnung Zimmermann und Decker: Xavier Naidoo – Ich Kenne Nichts
Abmahnende Kanzlei: Zimmermann und Decker
Rechteinhaber: tonpool Medien GmbH
Betroffenes Werk: Xavier Naidoo – Ich Kenne Nichts…
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Verwendung ist grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe einer originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis, wenigstens als Zeugnis gegen sich selbst ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelmäßig mit einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die Hände eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu groß ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserklärungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine unüberschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erklärung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.
Die erhobenen Ansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Empfehlenswert ist eine vorherige anwaltliche Beratung.