Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Account-Sperrung und Kündigung durch ebay
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
In § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat eBay geregelt, dass gegen Mitglieder Sanktionen einschließlich einer Sperrung ergriffen werden können. Demnach kann eBay eine Reihe von Sanktionsmaßnahmen treffen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob einer der vielen Sperrgründe verwirklicht wurde.
Die einzelnen Sanktionsmaßnahmen reichen vom Löschen eines Angebots oder sonstigen Inhalten bis hin zu einer endgültigen Sperrung. Bei der Wahl des Sanktionsmittels sollen die Interessen des betroffenen Mitglieds ausreichend berücksichtigt werden.
Unter welchen Umständen ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausgeschlossen werden kann (endgültige Sperre) ist in § 4 Nr. 2 der AGB näher geregelt. Schon der Erhalt von mehreren negativen Bewertungen, die Angabe von falschen Kontaktdaten oder die Übertragung eines Mitgliedskontos auf eine andere Person rechtfertigen eine endgültige Sperre des Mitglieds.
Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Ein Verstoß wirkt sich de facto also auf alle bestehenden Mitgliedskonten aus, obwohl der konkret ermittelte Verstoß immer nur ein bestimmtes Konto betreffen kann. Auch eine erneute Anmeldung scheidet aus, so dass man von einer lebenslangen Sperre sprechen muss.
Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Nach § 4 Nr. 5 der AGB kann eBay den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Ein Kündigungsgrund ist hierfür nicht nötig.
Eine unberechtigte Sperrung kann gerade bei Unternehmern, welche ihre Produkte hauptsächlich über eBay verkaufen, existenzbedrohend sein. In einem solchen Fall sollte man sich anwaltlicher Hilfe bedienen.