Rund drei Viertel aller Kunden informieren sich heute vorab im Internet über Unternehmen. In den…
Ärger nach (E-)Auto Kauf: Worum geht es bei der Gewährleistung?
Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht zuletzt durch das angekündigte Ende von Verbrennerfahrzeugen wird auch in Zukunft mit wachsenden Märkten zu rechnen sein. Passend dazu gibt es staatliche Förderprogramme, und auch die Lademöglichkeiten werden ausgebaut.
Zwischenzeitlich gibt es eine ganze Reihe von Herstellern, die entweder vollständig oder immer größerem Ausmaß auf die Produktion und den Verkauf neuer Elektroautos setzen. Die Fahrzeugtechnik hat mittlerweile einen entsprechenden Stand erreicht und auch in Zukunft sind weitere Verbesserungen zu erwarten.
Nach dem Autokauf kann es trotzdem zu Problemen kommen. Elektrofahrzeuge unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von klassischen Verbrennern. Je nach Problem kann es sich um einen kleineren oder größeren Mangel am Fahrzeug handeln. Liegt ein Mangel vor, so gilt, dass kein Käufer sich mit einem mangelhaften Fahrzeug abfinden muss.
Welche Rechte bestehen bei Mängeln?
Kauft man ein Elektrofahrzeug, dann liegt auch hier ein normaler Kaufvertrag vor. Der Kaufvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und an sich seinem Inhalt nach sehr einfach. Es gilt: durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Wer die Sache kauft, muss indessen den Kaufpreis bezahlen. Der Kaufvertrag im Einzelfall kann sehr detailliert ausgestaltet sein, im Gesetz aber finden sich immer die Hauptpflichten. Wichtig ist an dieser Stelle: es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Keine Sorgen: auch Unternehmer werden nicht schutzlos gestellt.
Neues Kaufrecht 2022
Am 01.01.2022 ist eine Vielzahl an Änderungen im Schuldrecht erfolgt, die sich auch auf Kaufverträge auswirken. So ist u.a. der Begriff des Sachmangels nun deutlich umfassender definiert als noch im alten Kaufrecht. Im ersten Schritt ist zu prüfen, wo sich der Mangel zeigt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Bei einem Mangel, der sich auf das Fahrzeug selbst bezieht, sind Rechtsgrundlage der Mängelrechte die §§ 434 ff. BGB. Betrifft der Mangel andererseits ein digitales Element des Fahrzeugs, dann muss die weitere Prüfung nach den §§ 327 ff. BGB erfolgen. Die Regelungen der §§ 327 ff. BGB sind gänzlich neu und setzen die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Bei der Geltendmachung der Mängelrechte geht es in erster Linie darum, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind auch noch möglich.
Elektroauto mangelhaft? Rechtsanwalt kann helfen
Wenn ein Mangel an einem Elektrofahrzeug vorliegt, sollte eine Beratung durch einen im Kaufrecht erfahrenen Rechtsanwalt ins Auge gefasst werden. Dieser kann Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte behilflich sein. Von Vorteil ist dabei, wenn der Rechtsanwalt zudem über die Rechtskenntnis hinaus auch über technisches Hintergrundwissen verfügt.
Wird ein Rechtsanwalt nach dem Kauf eines mangelhaften Autos tätig, dann entstehen dafür Kosten. Sofern über die anfallenden Kosten keine Vereinbarung (z.B. ein Pauschal- oder Stundenhonorar) getroffen wird, richten diese sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bildet dabei das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben, ab. Soll ein Mangel behoben werden, so sind im Ergebnis die Mangelbeseitigungskosten bestimmend für den Streitwert. Bei einem Rücktritt ist der Kaufpreis des Fahrzeugs maßgeblich. Erst wenn der Streitwert feststeht, können anfallende Anwaltskosten ermittelt werden. Auch für das gerichtliche Verfahren ist der Streitwert wichtig. So richten sich z.B. die anfallenden Gerichtsgebühren nach dem Streitwert.
Es kann sinnvoll sein, wenn ausgehend von dem erwarteten oder geschätzten Streitwert bereits vor oder bei Mandatserteilung eine möglichst genaue Aufschlüsselung der Kosten erfolgt. Möglicherweise werden die Kosten – ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung – auch von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen. Gut zu wissen: es kann sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Dürfen wir Ihnen helfen?
In unserer Kanzlei werden – u.a. bedingt durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen – kaufrechtliche Mandate nach dem Kauf eines mangelhaften Elektroautos merklich häufiger. Worauf Sie dabei ohnehin vertrauen dürfen: unsere juristische Fachkenntnis, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. Auch wir selbst setzen auf E-Mobilität, fahren elektrisch und haben für Ladestrukturen gesorgt. Hohes Interesse und Verständnis für die technischen Hintergründe sind ebenso vorhanden. Bei einer Beratung durch uns können Sie mithin darauf vertrauen, dass wir nicht nur unsere juristische Fachkenntnis zur Verfügung stellen, sondern auch aus eigenen Erfahrungen schöpfen können.