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AG Bielefeld: Klage der Universal Music GmbH – Kanzlei Rasch – abgewiesen
Das AG Bielefeld hat mit Urteil vom 08.05.2014, Aktenzeichen 42 C 435/13, eine auf Zahlung von Schadenersatz- und Anwaltskosten gerichtete Klage der Universal Music GmbH, vertreten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, in vollem Umfang abgewiesen.
Der Sache nach ging es um die Geltendmachung verschiedener Zahlungsansprüche nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. In der ursprünglichen Abmahnung waren neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung die Zahlung von 1.200,- Euro Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert worden. Im folgenden Klageverfahren wurde dieser Anspruch deutlich ausgeweitet: vor Gericht machte die Klägerin einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 2.400,- Euro sowie Anwaltskosten in Höhe von 1.379,80 Euro geltend, mithin insgesamt 3.779,80 Euro.
Der Beklagte hatte vorgerichtlich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und ferner einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 100,- Euro (in Anlehnung an § 97a Abs. 2 UrhG a.F.) ausgeglichen.
Die eingereichte Klage wies das AG Bielefeld kostenpflichtig in vollem Umfang ab.
In dem konkreten Fall hatte zum fraglichen Zeitpunkt neben dem Anschlussinhaber auch dessen Ehefrau eine konkrete Zugriffsmöglichkeit auf den Internetanschluss. Schon dieser Vortrag war ausreichend, um die sog. sekundäre Darlegungslast zu erfüllen und den Anschlussinhaber als Täter zu entlasten. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bielefeld gebe es keinen Erfahrungssatz, dass bei einem Mehrfamilienhaushalt vor allem der Anschlussinhaber selbst den Anschluss nutze. Dementsprechend gebe es auch keine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für alle Rechtsverletzungen über seinen Anschluss hafte. Vorliegend kam auch eine Tatbegehung durch die Ehefrau des Beklagten in Betracht, so dass der Klägerin der Nachweis der Täterschaft des Beklagten oblegen hätte. Dem kam die Klägerin jedoch nicht nach. Auch für eine Störerhaftung des Beklagten sah das AG Bielefeld keinen Ansatzpunkt.