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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Köln: Reduzierung von Schadenersatz und Anwaltskosten nach Filesharing-Abmahnung?

Das AG Köln hat sich in einem aktuellen Hinweisbeschluss in einem Filesharing-Verfahren zu Fragen der Schadenshöhe sowie der erstattungsfähigen Anwaltskosten befasst. In dem Verfahren war eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, allerdings die Zahlung von Anwaltskosten verweigert worden, so dass der Rechteinhaber im Klageverfahren Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung nunmehr in Höhe von insgesamt 951,80 Euro vor dem Amtsgericht Köln geltend macht.

Nach Ansicht des AG Köln ist dieser Betrag aber zu hoch. Stattdessen führt das AG Köln aus:

„Bei dem Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG geht das Gericht von Lizenzschäden von 50,00 EUR pro Film aus. Bei der Bemessung steht die Überlegung im Vordergrund, dass sämtliche Beteiligten an dem Filesharing die gewonnenen Dateien technisch bedingt wieder uploaden müssen, so dass gegen alle die gleichen Ansprüche wie gegen den Beklagten bestehen. Aufgrund des technisch notwendigen Gleichlauf von Uploads und Downloads ist der durch das Filesharing eintretende Schaden wirtschaftlich gesehen zudem durch den illegalen Erwerb eingesparten Entgelt korreliert.

Die Abmahngebühr erscheint, auch wenn der neue § 97 a UrhG mangels Rückwirkung hier nicht unmittelbar anwendbar ist, mit 130,50 EUR bei Ansatz eines Streitwertes von 1.000,00 EUR ausreichend bemessen. Das Gericht verkennt nicht, dass die Klägerin durch das Filesharing enorme Verluste erleidet und ein vitales Interesse an dessen Unterbindung hat, das einen sehr hohen Streitwert begründen würde. Ganz anders sieht es aber hinsichtlich des hier interessierenden Unterlassens der Teilnahme einer Einzelperson am Filesharing aus: Gerade wegen der technischen Gegebenheiten des bittorrent-Protokolls wird es regelmäßig allen anderen Tauschbörsenteilnehmern möglich sein, völlig unabhängig von dem streitgegenständlichen Tatbeitrag an die nachgefragten Dateien zu gelangen. Einzelteilnahme am Filesharing wird sich deshalb regelmäßig nicht oder kaum auf die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers aus. Es mag Ausnahmen von dieser Regel geben, die im Extremfall auch Streitwerte von mehr als 1.000,00 EUR begründen. Diese müssten jedoch dargestellt werden.“

Auf den Beschluss hingewiesen haben die Kollegen WAGNER HALBE Rechtsanwälte.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer