Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
AGB und Bedingungen bei eBay-Auktionen
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Es ist zulässig ein Rechtsgeschäft unter einer Bedingung, § 158 BGB vorzunehmen. Möglich ist auch die Verwendung eigener AGB durch den Verkäufer. Weichen die vom Verkäufer verwendeten AGB-Regelungen von den eBay AGB ab, ist dies für das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer grundsätzlich irrelevant. Der Verkäufer kann den Vertrag mit zusätzlichen Bedingungen versehen, die er selbst festgelegt hat.
Allerdings gilt hierbei eine wichtige Ausnahme: Der Verkäufer ist nicht berechtigt, durch eine eigene AGB-Regelung das Geschäftsmodell der Auktionsplattform eBay zu umgehen.
Die Frage, wann bei einer eBay Auktion ein Vertrag zustande kommt darf nicht losgelöst von den eBay-AGB geregelt werden.
Sowohl Verkäufer als auch Käufer haben sich bei der Anmeldung den AGB-Regelungen von eBay unterworfen und diese somit akzeptiert. Die Mitglieder der Internetplattform eBay haben ein Interesse daran, dass der Vertragsschluss selbst immer unter gleichen Bedingungen stattfindet.