Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten natürlichen und juristischen Personen regelt und betrifft. In den allermeisten Fällen geht es hier um Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen, so dass das Rechtsgebiet auch oft einfach nur als „Bürgerliches Recht“ oder (allgemeines) Zivilrecht bezeichnet wird.
Das Zivilrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem Öffentlichen Recht, einschließlich dem Strafrecht. Das Zivilrecht sieht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen gestattet, mit anderen in Rechtsbeziehungen einzutreten oder aber hierauf ebenso zu verzichten. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der Vertrag.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aller Art gegenüber Personen und Unternehmen.
In der Rechtsanwaltskanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR aus Freising beraten Herr Rechtsanwalt Ulrich Schreiner und Herr Rechtsanwalt Matthias Lederer Sie zu allen Fragen aus dem Zivilrecht (Bürgerliches Recht).