Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Anbieten auf eBay mit fremden Mitgliedskonto
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Mit wem der Vertrag zustande kommt beurteilt sich aus der Sicht des Vertragspartners. Dies ist konsequent, da der Vertragspartner keinen Einfluss auf die Abgabe der Willenserklärung in ihrer konkreten Form nehmen kann. Grundsätzlich wird der Vertrag zwischen den unmittelbar handelnden eBay-Mitgliedern (Verkäufer und Bieter) geschlossen. Soll ein Dritter aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet werden, bedarf es einer wirksamen Stellvertretung. Der Handelnde sollte in seinem Angebot eindeutig zu erkennen geben, mit wem der Vertrag zustande kommt. Problematisch ist hierbei, dass eBay im Rahmen seines sog. Verkaufsagenten-Programms eine Stellvertretung ausgeschlossen hat. Bei Einschaltung eines Verkaufsagenten kommt der Vertrag zwischen Käufer und Verkaufsagent zustande, vgl. § 15 der AGB.