Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Beratung bei eBay-Rechtsfragen
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Das US-amerikanische Unternehmen eBay Inc. betreibt das weltweit größte Internetauktionshaus und ist damit nicht nur ein riesiger Umschlagsplatz für Waren fast jeder Art, sondern es haben auch viele Rechtsstreitigkeiten ihren Ursprung im Kauf über das Internet. Diese Probleme sind ebenso mannigfaltig: sie reichen von einfachen Problemen beim Vertragsschluss (z.B. Feststellung der Vertragsparteien) über die Vertragsabwicklung (Zahlung, Lieferung) bis hin zu Streitigkeiten aus dem Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Auch der Verbraucherschutz ist ein häufiges Thema in diesem Zusammenhang.
Gerade urheberrechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten können hier eine Vielzahl an Rechtsfragen aufwerfen. Im Regelfall sind diese so komplex, dass eine anwaltliche Beratung grundsätzlich notwendig ist. Insbesondere in Fällen, die eine Abmahnung und damit ggf. auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einschließen, sollte keinesfalls gehandelt werden, ohne dass die Angelegenheit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterzogen wurde. Dies gilt umso mehr, da auch vermeintlich geringfügige Verstöße – z.B. die Verwendung eines fremden, mit einer Suchmaschine gefundenen Fotos in der Angebotsbeschreibung auf eBay – oft in rechtlicher und finanzieller Hinsicht viel weitreichendere Folgen haben als von Laien angenommen.
Wir beraten seit Jahren bundesweit Mandanten in Rechtsfragen, die mit eBay in Zusammenhang stehen. Dabei stehen wir sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen unterstützend zur Seite.
Gerne werden wir auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von uns vor Übernahme der Angelegenheit auf die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechnen wir dabei entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder anhand eines vorher vereinbarten, fairen Pauschal- oder Stundenhonorars ab.