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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung Waldorf Frommer Sony Music Entertainment Germany GmbH Incubus – If Not Now, When?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Betroffenes Werk: Incubus - If Not Now, When? (Musikalbum) Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von…

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Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe Culcha Candela – Berlin City Girl

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch, Jan Krouzilek ab. Betroffene Werke: Culcha Candela…

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OLG München: Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes

Nach einer Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 07.05.2009, Az. 31 AR 232/09) wird der fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet eingeschränkt. Aufgrund der weltweiten Abrufbarkeit des Internets wirken sich Rechtsverletzungen grundsätzlich überall aus. Nach den Grundsätzen zum fliegenden Gerichtsstand…

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OLG Hamm: Rechtsmissbrauch einer urheberrechtlichen Abmahnung bei hauptsächlich Gebührenerzielungs- oder Kostenbelastungsinteresse

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09, entschieden, dass eine urheberrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn bei einer solchen Geltendmachung urheberechtlicher Ansprüche ein Gebührenerzielungs- oder Kostenbelastungsinteresse im Vordergrund steht. Für die Frage des Rechtsmissbrauchs kommt es…

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LG Frankfurt: Lückenloser Beweis einer Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhabers erforderlich

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az. 2 - 18 O 162/09) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH eine vormals erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Wenn ein in Anspruch…

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OLG Frankfurt: Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen bedingt mehrere Anträge mit gesonderten Gebühren nach § 128 c KostO

Das OLG Frankfurt hat entschieden (Beschluss vom 15.04.2009, 11 W 27/09), dass - wenn ein Antragsteller in einer einzigen Antragsschrift eine Vielzahl unterschiedliche, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen geltend macht- es sich sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge handelt, die jeweils eine…

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Abmahnung Urmann und Collegen (U+C) Rechtsanwälte Ino GmbH Straßenmaedchen 1

Die Kanzlei U+C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Ino GmbH ab. Betroffenes Werk: Straßenmaedchen 1 (Film) Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 EUR

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