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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Premium Content GmbH lässt Mahnungen durch Deutsche Zentral Inkasso versenden / my-downloads.de

Die Premium Content GmbH lässt derzeit massenhaft Mahnungen durch ein Inkassounternehmen (Deutsche Zentral Inkasso) versenden. Der Hintergrund: die Empfänger des Schreibens sollen die Seite my-downloads.de genutzt haben – ein kostenpflichtiges Softwareportal, auf dem Software angeboten wurde, die üblicherweise kostenlos verfügbar…

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LG Hamburg: Streitwert für illegales Filesharing eines Filmwerks mindestens 10.000 EUR

Die Bemessung des Streitwertes in Filesharing-Fällen fällt zuweilen recht unterschiedlich aus. Einzelne Gerichte haben hier in der Vergangenheit deutliche Reduzierungen der durch die Abmahner zunächst angenommenen Streitwerte vorgenommen; der Regelfall (insbesondere in Köln, Hamburg und München) dürfte jedoch der sein,…

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OLG Hamm: Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung kann abgemahnt werden

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 26.05.2011, Az.: I-4 U 35/11), entschieden, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung auf der Internetseite einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Insbesondere liege kein bloßer Bagatellverstoß vor. Interessant an der Entscheidung ist, dass der Abgemahnte…

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Aktuelle Mitteilung: Erreichbarkeit zwischen den Feiertagen und zum Jahreswechsel 2024/ 2025

Sehr geehrte Seitenbesucher,

unsere Kanzlei ist von 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihre Rechtsanwälte

Ulrich Schreiner und Matthias Lederer